Zulassung nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung für Unternehmen zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten baulicher Anlagen oder Teilen davon, Bauten oder Fahrzeugen/Schiffen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten einschließlich der Nebenarbeiten.

Asbestabriss und Entsorgung nach TRGS 519